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Computerproblem (gekürzt)

Die folgende Geschichte ist beim Kundendienst von WordPerfect  passiert. Wie nicht anders zu erwarten, wurde dem Kundenbetreuer gekündigt; Allerdings führt die betreffende Person derzeit einen Arbeitsgerichtsprozess auf Wiedereinstellung gegen Corel, weil die Kündigung ohne ausreichenden Grund ausgesprochen worden sein soll.

Das Telefongespräch, das zu der Kündigung geführt hatte, wurde wie folgt mitgeschnitten:

"Hier ist der Kundendienst von WordPerfect, kann ich Ihnen helfen?" "Ja, ich habe Probleme mit WordPerfect" "Was für Probleme sind das?" "Also, ich habe gerade getippt, und plötzlich waren die Wörter weg." "Wie das?" "Sie sind verschwunden." "Hmmm. Sagen Sie, wie sieht Ihr Bildschirm jetzt aus?" "Da ist nichts." "Nichts?" "Der Schirm ist leer. Da kommt auch nichts, wenn ich tippe." "Befinden Sie sich noch in WordPerfect, oder haben Sie Windows beendet?" "Woran merke ich das?" "Sehen Sie C:Eingabe vor sich?" "Was ist eine Seheingabe?"

"Lassen wir das. Können Sie den Cursor über den Schirm bewegen?" "Es gibt keinen Cursor. Ich hab Ihnen doch gesagt, nichts, was ich eingebe, wird angenommen." "Hat Ihr Monitor eine Anzeige für die Stromversorgung?" "Was ist ein Monitor?" "Das ist das Ding mit dem Bildschirm, das wie ein Fernseher aussieht. Gibt es da ein kleines Licht, das leuchtet, wenn der Schirm an ist?" "Weiß ich nicht." "Gut, dann sehen Sie doch bitte auf der Rückseite des Monitors nach und suchen die Stelle, wo das Stromkabel herauskommt. Können Sie das sehen?" "Ja, ich glaube schon." "Sehr gut. Folgen Sie jetzt dem Stromkabel und sagen Sie mir bitte, ob es eingesteckt ist." "....Ja, ist es."

"Als Sie hinter dem Monitor standen, haben Sie da auch gesehen, ob zwei Kabel eingesteckt waren und nicht nur eines?" "Nein." "Da müssen zwei Kabel sein. Wenn Sie bitte noch einmal hinter den Monitor schauen, ob es da ein zweites Kabel gibt." "...Okay, das Kabel ist da.." "Folgen Sie bitte dem Kabel und teilen Sie mir dann bitte mit, ob es fest in Ihren Computer eingestöpselt ist." "Ich kann mich nicht so weit rüberbeugen." "Aha. Können Sie wenigstens sehen, ob es eingesteckt ist?" "Nein." "Vielleicht, wenn Sie sich mit dem Knie abstützen und etwas nach vor lehnen?" "Das liegt nicht an meiner Haltung - es ist dunkel hier." "Dunkel?" "Ja - die Büroleuchten sind aus, und das einzige Licht kommt durch das Fenster."

"Gut, schalten Sie dann bitte das Licht in Ihrem Büro an." "Kann ich nicht." "Nicht? Wieso?" "Weil wir Stromausfall haben." "Ein Strom... ein Stromausfall? Aber dann haben wir’s jetzt. Haben Sie noch die Kartons, die Handbücher und die Verpackung, in der Ihr Computer ausgeliefert wurde?" "Ja, die habe ich im Schrank." "Gut. Gehen Sie hin, bauen Sie Ihr System auseinander und verpacken Sie Es bitte so, wie Sie es bekommen haben. Dann nehmen Sie es bitte zu dem Laden zurück, wo Sie den Computer gekauft haben."

"Im Ernst? Ist es so schlimm?"

"Ich befürchte, ja."

"Also gut, wenn Sie das sagen. Und was erzähle ich denen?"

"Sagen Sie ihnen, Sie wären zu blöd für einen Computer."

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Bilanzierung von Frauen

Jedes Jahr ändern sich die Regeln zur Bilanzierung bestimmter Sachwerte.
Damit ein wenig mehr Klarheit herrscht, hier die neusten Tips.

Sind Sie ein Steuerfreak...?

Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind.
Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise abzuhelfen.

1. Zuordnung zu den Vermögensposten:

Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt. An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der Gefühle, Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen - es stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar, eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren.
Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. § 13 EStR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft.

2. Bewertung:

Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das sogenannte Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet, die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist entziehen.
Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so daß sie sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle Kulturstaaten veranlassen, so bald wie möglich auf das in fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren überzugehen und den sogenannten Brautpreis in einer Summe an die Eltern zu zahlen.

3. Abschreibung:

Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig genutzten Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die Auffassung darüber hat sich inzwischen gewandelt,so daß auch die lineare Abschreibung zulässig ist. Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die abnehmende Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe gleichbleibenden Aufwand zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die noch nicht ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer.
Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten Spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten. Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer Umstellung der Tabellen nach Baujahr, wesentlichen Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand usw.). Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der ansetzbaren Anschaffungskosten (mtl.Unterhaltungskosten x Vervielfältiger) herauskommen.
Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas schon wiederbeschaffen ?), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft erhebliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der nicht zu aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere kosmetische Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von nachträglichen Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung.

4. Sonderfälle:

Schon vor Jahren wurde geklärt, daß Zuschreibungen wegen bestehender Schwangerschaft unzulässig sind.
Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender Betrag als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei (nichtgewerblicher) Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt bekannt ist) keine Forderung zu aktivieren, da hierbei keine Mieterträge realisiert werden. Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß uneinbringlich, so dass sie wieder voll abgeschrieben werden müssten. Es ergibt sich also keine Auswirkung auf den Totalgewinn. Bei der Nutzung anderer Frauen ist kein Bilanzposten zu aktivieren, da diese Frauen dem Eigentümer (Ehemann) zuzurechnen sind und somit ein Bilanzierungsverbot besteht.
Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da sie meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.

Zum Schluß noch ein Wort an alle männlichen Leser:

Es finden sich immer noch Bilanzen mit unzulässig aufgeblähtem Vermögen. In fast allen diesen Fällen zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass das spezielle männliche Vermögen (lat.: potentia) aktiviert wurde. Doch auch hier gilt das strenge Niederstwertprinzip. Zwar klagen viele Frauen darüber, dass diese "potentia" im allgemeinen viel zu selten aktiviert würde - dennoch hat dieses Vermögen in der Bilanz nichts zu suchen, da es sich um immaterielle Werte handelt, die wegen der schwierigen Bewertbarkeit (meist Überbewertung) und der Unsicherheit zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten nicht bilanzierungsfähig sind, auch wenn manche Männer es  für ihr wichtigstes Vermögensteil halten.
Diese Männer sollten sich damit trösten, dass dieses Vermögen auch ohne Bilanzierung einen wesentlichen Teil ihres Eigenkapitals darstellt - und es ist gut, gerade auf diesem Gebiet reichlich stille Reserven zu halten.

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Alle in einem Boot...

Vor einiger Zeit verabredete eine deutsche Firma ein jährliches Wettrudern gegen eine japanische Firma, das mit einem Achter auf dem Rhein ausgetragen werden sollte. Beide Mannschaften trainierten lange und hart, um ihre höchste Leistungsstufe zu erreichen.

Als der große Tag kam, waren beide Mannschaften topfit, doch die Japaner gewannen mit einem Vorsprung von einem Kilometer. Nach dieser Niederlage war das deutsche Team sehr betroffen, und die Moral war auf dem Tiefpunkt.
Das obere Managment entschied, dass der Grund für diese vernichtende Niederlage unbedingt heraus gefunden werden musste. Ein Projekt-Team wurde eingesetzt, um das Problem zu untersuchen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu empfehlen. Nach langen Untersuchungen fand man heraus, dass bei den Japanern sieben Leute ruderten und ein Mann steuerte, bei den Deutschen ein Mann ruderte und sieben Leute steuerten.
Das deutsche Managment engagierte sofort eine Beraterfirma, die eine Studie über die Struktur des deutschen Teams anfertigen sollte. Nach einigen Monaten kamen die Berater zu dem Schluss, dass zu viele Leute steuerten und zu wenige ruderten. Um einer weiteren Niederlage vorzubeugen, wurde die Teamstruktur geändert. Es gab jetzt vier Steuerleute, zwei Obersteuerleute, einen Steuerdirektor und einen Ruderer. Außerdem wurde ein Leistungsbewertungssystem eingeführt, um dem Ruderer mehr Ansporn zu geben. “Wir müssen seinen Aufgabenbereich erweitern und ihm mehr Verantwortung geben.”

Im nächsten Jahr gewannen die Japaner mit einem Vorsprung von zwei Kilometern.

Das Managment entließ den Ruderer wegen schlechter Leistung, verkaufte die Ruder und stoppte alle Investitionen für ein neues Boot. Der Beraterfirma wurde ein Lob ausgesprochen und das eingesparte Gelt dem obersten Managment ausgezahlt.

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